1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Lieferbedingungen gelten, soweit keine anderen, von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2 Sollte der Besteller das Zustandekommen des Vertrages von der Gültigkeit seiner Einkaufsbedingungen abhängig machen wollen, dann muss er diesen Umstand schriftlich bei Vertragsabschluss zum Ausdruck bringen; wir behalten
uns eine Stellungnahme vor.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.4 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
2.2 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Preise ab Werk. Rollgeld geht in jedem Fall zulasten des Empfängers. Versicherung und Versandkosten werden gesondert berechnet.
2.3 Alle unsere Leistungen sowie Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
2.4 Tritt mehr als vier Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
2.5 Nachträgliche Änderungen (so genannte Autorenkorrekturen) einschließlich dem durch sie verursachten Maschinenstillstand werden dem Besteller zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
2.6 Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Zahlungsweise ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3.2 Die Zahlung durch Wechsel bedarf vorheriger Vereinbarung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zulasten des Wechselgebers. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen.
3.3 Bei größeren Aufträgen oder langfristiger Auftragsarbeit sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
3.4 Nach Ablauf der in Ziffer 3.1 genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von sieben Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verspätungsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.
3.6 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers (Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit) bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, haben wir nach unserer Wahl - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Bestellers einzustellen, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
3.7 Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
4. Höhere Gewalt
Betriebsstörungen - sowohl im eigenen wie im fremden Betrieb, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
5. Versand / Lieferung
5.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur auf den Besteller über.
5.2 Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers vorgenommen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers zum günstigsten Frachtsatz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Frachtbasis ist Hamburg.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.
5.4 Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Besteller ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.
6. Lieferverzug
6.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
6.2 Bei Lieferverzug ist der Besteller in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
6.3 Bei Lieferverzug ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weiter gehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Abnahmeverzug
7.1 Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Nach unserer Wahl steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Nimmt der Besteller die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
8. Gewährleistung
8.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
8.2 Der Besteller hat die Ware - soweit zumutbar auch anhand von Ausfallmustern bzw. Proben - bei Erhalt auf Mängel bezüglich Beschaffenheit, Inhalt und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und entsprechende Mängel anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware - bei versteckten Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter
Beifügung von Mustern bzw. Belegen erhoben werden. Mängel eines Teiles können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
8.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
8.5 Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen.
8.6 In den Fällen, in denen der Besteller Papier bereitstellt oder wir im Auftrag eines Kunden Papier einkaufen, geht die Haftung für versteckte Mängel nicht auf uns über. Dieser Haftungsausschluss (versteckte Mängel) hat ebenfalls Gültigkeit, wenn durch Einlagerung des Papiers wegen Nichterteilung des Druckauftrags oder zeitlicher Verzögerung des Imprimaturs die Mängelrügefristen (3 bzw. 6 Monate) der Papierindustrie durch uns nicht eingehalten werden können.
8.7 Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die wir auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stellen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
8.8 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
8.9 Soweit bestimmte Sonderarbeiten, z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung gestellt werden.
9. Haftung
9.1 Unsere Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf die Höhe der vom Besteller geschuldeten Vergütung sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
9.2 Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertretung und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach Ziffer 9.1.
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß Ziffer 9.1 entsprechend.
9.4 Unsere Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
9.6 Der Besteller ist uns gegenüber für alle Schäden haftbar, die wir durch eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen erleiden. Der Besteller ist verpflichtet, uns für sämtliche Schäden freizustellen, die uns durch Übergabe fehlerhafter oder virenbehafteter Daten des Bestellers entstehen.
9.7 Wir übernehmen für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Besteller über seine Rechtsberater.
10. Satz- und Druckfehler
10.1 Satz- und Druckfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden", letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.
10.2 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
10.3 Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
11.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
11.3 Die Ware darf vor voller Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet oder abgetreten werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich per Ein-schreiben zu benachrichtigen.
11.4 Der Besteller tritt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziffer 9.2) zur Sicherung an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen für unsere Rechnung ist der Besteller auch nach der Abtretung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns ermächtigt. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke derForderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.
11.5 Diese Abtretung wird hierdurch angenommen.
11.6 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
11.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
12. Zurückbehaltungsrecht
An allen vom Besteller übergebenen Rohmaterialien jeder Art wird uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung eingeräumt.
13. Mitwirkungspflichten des Bestellers
13.1 Vom Besteller beschafftes Material - gleich welcher Art - ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt.
13.2 Bei Zurverfügungstellung des Papiers und Kartons durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
14. Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
15. Druckvorlagen
Von uns hergestellte Offsetdruckplatten, Lithographien, Montagen, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Stanzen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt worden sind.
16. Urheberrechte
16.1 Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
16.2 Das Urheberrecht sowie das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei uns; vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung.
16.3 Konzepte, Strategien und Systeme, die von uns entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
16.4 Mit der Auftragserteilung erteilt uns der Besteller ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für unsere Eigenwerbung zu verwenden.
17. Konkurrenzausschluss
17.1 Wir akzeptieren grundsätzlich keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und sind ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Besteller tätig zu werden.
17.2 Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.
18. Versicherungen
Für den Fall, dass uns übergebene Manuskripte, Druckstöcke, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen und Rohbogen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen oder gegen Erstattung der Kosten nach
Aufforderung durch uns besorgen zu lassen.
19. Aufbewahren von Waren
19.1 Die Aufbewahrung von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, z. B. Druckarbeiten, Stehsatz, Daten- und Textträgern, Lithographien, Andrucken, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw., erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und ist besonders zu vergüten.
19.2 Die Berechnung der Lagerkosten erfolgt per Jahresende für das abgelaufene Kalenderjahr im ersten Quartal des Folgejahres.
19.3 Bei Abruf von gelagerten Druckbogen ohne Aufbindung werden außerdem die für Übernahme, Verpackung, Abholung oder Auslieferung entstehenden Selbstkosten berechnet.
19.4 Während der Lagerung werden karteimäßige Bestandsmeldungen nur auf Wunsch und nur nach unseren Unterlagen vorgenommen. Alle Meldungen erfolgen unter Vorbehalt des Irrtums.
19.5 Wertmindernde Veränderungen des Lagergutes werden dem Eigentümer sofort nach Bekanntwerden schriftlich angezeigt. Aus der Unterlassung der Meldung können jedoch Ansprüche auf Schadenersatz nicht hergeleitet werden, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unterblieben.
19.6 Die Rücksendung veranlassen wir mit gewöhnlicher Post, wenn der Besteller nicht schriftlich eine andere Versandart aufgibt.
20. Firmentext und Betriebskennnummer
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen und/oder unser Firmenzeichen auf Lieferungen aller Art anzubringen.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Winsen (Luhe).
21.2 Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Gerichtsstand Winsen (Luhe), wenn der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
21.3 Fehlt dem Besteller die in § 38 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Eigenschaft (Kaufmann), so ist Gerichtsstand ebenfalls Winsen (Luhe), wenn und soweit der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist bzw. wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 f. ZPO) geltend gemacht werden müssen.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
Stand 08.2005